Rettungsdienst Altis
§1 Grundsätze des Rettungsdienstes Altis
Der Rettungsdienst Altis ist eine von allen Spielern respektierte und geschätzte Organisation. Um diesen Ruf aufrecht zu halten gibt es einige Grundsätze, an die sich jeder Sanitäter halten muss.
- Der Rettungsdienst Altis repräsentiert den Server, als wichtige Institution nach außen.
- Die Regeln sind für alle Mitglieder des Rettungsdienstes bindend.
- Man sollte sich immer an seine RP-Rolle als Sanitäter halten. Dies beinhaltet ein aufgeschlossenes und hilfsbereites Auftreten gegenüber sämtlichen Spielern
- Während laufenden Gefechten ist die Versorgung und Reanimation von Verletzten aufgrund von Eigensicherung zu unterlassen.
- Eine Ausnahme zu 4. ist bei der Versorgung von Geiseln oder Drittparteien gestattet, sofern dies von den kämpfenden Parteien gestattet wurde
Zivilisten, Polizisten und Kollegen werden nicht beleidigt
Regelbrüche werden je nach Schwere des Vergehens geahndet
Möglich sind z.B. Verwarnung, Beurlaubung, Degradierung oder Entlassung
Die Supporter, bzw die Serverleitung steht über der Leitung des Rettungsdienstes und ist somit weisungsbefugt (Dies gilt außerhalb des RPs)
§2 Neutralität und Interaktionen
Der Rettungsdienst Altis ist eine neutrale Fraktion. Dies bedeutet das keine Person bzw. Gruppierung bei der Behandlung/Auftragsbearbeitung benachteiligt bzw. bevorzugt werden darf. Um diese Neutralität zu wahren, gibt es Verhaltensregeln gegenüber anderen Spielern und Institutionen.
- Verhalten gegenüber der Polizei
- An die Polizei werden keine Informationen über illegale Aktivitäten weitergeleitet
- Ausgenommen hiervon sind Aktionen, die sich direkt gegen Rettungskräfte oder Patienten wenden, oder diese gefährden (Beispiele hierfür sind Drohungen oder Feuergefechte)
Von Polizeikräften werden keine Anweisungen entgegengenommen
Dies betrifft Einsatzabläufe und allgemeines Verhalten
Ausnahmen hierzu sind Situationen, in denen das Leben der Rettungskräfte in Gefahr ist
Desweiteren ist zu beachten, dass die Polizei für die Einhaltung der Verkehrsordnung zuständig ist
Verhalten gegenüber der Zivilbevölkerung
An Zivilisten dürfen keine Informationen weitergegeben werden. Dazu zählen insbesondere Informationen darüber, wo sich Polizisten, oder auch andere Gruppierungen befinden
Der Rettungsdienst ist berechtigt Personen zu weiteren Untersuchungen mit ins Krankenhaus zu nehmen
Sollte es sich dabei um einen Gefangen der Polizei handeln, so hat diese dafür Sorge zu tragen, das dieser während der Untersuchung unter Polizeischutz steht
Der Rettungsdienst ist kein Taxiunternehmen, d.h. es werden keine Zivilisten, Polizisten oder deren Gefangene transportiert
Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn der Patient keine Möglichkeit hat sich vom Unfallort zu entfernen
§3 Funkdisziplin
Funk bezeichnet in diesem Fall jegliche Kommunikation (Ts)
- Im Funk ist eine gewisse Disziplin zu wahren. Das bedeutet, dass man auf seine Ausdrucksweise achten soll. Beleidigungen oder diskriminierende Äußerungen sind strikt untersagt.
- Im Funk ist eurer RP-Name zu verwenden. Es ist gestattet seinen Rufnamen dahinter zu schreiben
- Bei Dienstantritt und Dienstschluss meldet man sich bei der Leitstelle im Funk an, bzw ab
- Während des Dienstes muss man sich im Funkkanal aufhalten
- Sollte man alleine im Dienst UND die Polizeileitstelle nicht besetzt sein (eingehende Funksprüche müssen gehört werden), ist es gestattet sich mit einem zweiten Fenster, in einem anderen Channel/Ts zu unterhalten
Die “Leitstelle” muss immer besetzt sein, damit der Rettungsdienst in der Lage ist Funksprüche zu empfangen und abzugeben
Sobald 5 Mitglieder des Rettungsdienstes im Dienst sind muss eine Einteilung durch die Bildung einer Leitstelle erfolgen. (Dies kann auf freiwilliger Basis auch vorher geschehen)
Die Leitstelle wird immer durch den Ranghöchsten gestellt, kann aber auch von diesem an andere Mitarbeiter abgegeben werden
Ausgenommen von der Leitstellenpflicht sind Mitglieder der Leitungsebene. Dies betrifft auch die Aufteilung in die jeweiligen Channel im TS3-Funk
Bei der Einteilung werden folgende Gebiete in gleicher Reihenfolge berücksichtigt:
- Kavala
- Athira
- Luftrettung (stationiert am Airfield)
-Pyrgos
Sobald der Funk in Verwendung ist (ab Einteilung Leitstelle 5+) wird das BOS-Funksystem verwendet. Verwendung erfolgt wie bei Grundeinweisung erlernt.
Sollten keine Einsätze aktiv sein, kann der Funk zu allgemeinen Unterhaltung dienen.
Sollte man einer anderen Aktivität als dem aktiven Dienst nachgehen, so steht dem Personal des Rettungsdienstes ein Pausenraum zur Verfügung
Es ist anderen Personen nicht gestattet sich in den Diensträumen aufzuhalten. Dies schließt sowohl Zivilisten, als auch Polizisten mit ein. Bei Zuwiderhandlung ist die Leitung davon in Kenntnis zu setzen.
§4 Notrufbearbeitung
Wenn Notfälle eingehen muss sichergestellt werden, dass diese fair und in einem akzeptablen Zeitraum bearbeitet werden.
- Eingehende Notrufe werden mithilfe der Notrufzentrale bearbeitet und beantwortet
- Sollte es eine Leitstelle geben, ist die Verwaltung der Notrufzentrale ihre Aufgabe
- Die Einsätze werden in der Reihenfolge bearbeitet, wie sie eingegangen sind
- Sollte ein Personenschaden vorliegen, so hat dieser immer höchste Priorität
- Sollte ein Einsatz auf dem Weg liegen, so kann dieser zuerst bearbeitet werden
Sollte in einem Gebiet ein Gefecht stattfinden, riskieren Sie nicht ihr Leben und halten sich in angemessenem Abstand (ca 500m) in Bereitschaft.
Sollten sich Einsatzkräfte in einem Feuergefecht wiederfinden, bewahren Sie Ruhe und begeben Sie sich in Sicherheit. Heben Sie die Hände und warten Sie bis das Gefecht vorbei ist.
Ein Gefecht ist - sofern nicht im Voraus bekannt - an Schüssen in der unmittelbaren Umgebung zu erkennen.
Die Leitstelle ist über eine solche Situation sofort aufzuklären
Nach einem Gefecht werden die Rettungskräfte mit verschiedenen Situationen konfrontiert:
Es gibt keine Überlebenden:
Sollte es keine Überlebenden vor Ort geben, wird die Reanimation nach dem Standardprotokoll durchgeführt.
Beamte des Staates Altis sind hierbei priorisiert zu behandeln - Dies ist mit der Sicherheit des Rettungsdienstes die einzige vertretbare Entscheidung
Es gibt Überlebende:
Sollte es Überlebende vor Ort geben, so können diese die Reihenfolge der Reanimationen festlegen.
Sie können die Wiederbelebung von Personen nicht unterbinden, jedoch verzögern um evtl verschwinden zu können. (Hierbei gilt, dass sich die Wartezeiten in einem human Zeitrahmen halten sollten)
Ausnahmen hierzu sind Exekutionen (siehe Allgemeine Serverregeln &6.4). Dabei ist das Opfer nicht mehr behandelbar
§5 Einsatzverordnung
Unter der Einsatzverordnung versteht man die Vorschriften, die für den Rettungsdienst Altis gelten. Darunter fallen allgemeine Verhaltensregeln und Bestimmungen zur Dienstkleidung.
- Grundlegend ist jedes Kleidungsstück und jeder Gegenstand erlaubt, der für den entsprechenden Rang freigegeben ist.
- Kleidungsstücke und Gegenstände, die nicht dem Rang entsprechen, oder gar von außerhalb (darunter fällt die Bekleidung der Polizei ebenso wie die der Zivilisten) kommen, sind zu entfernen, da sie nicht den Dienstvoraussetzungen des Rettungsdienstes entsprechen.
- Sollten zusätzliche Gegenstände aus RP-Gründen getragen werden, ist zuvor die Erlaubnis der Leitung einzuholen.
Um dies sicherzustellen ist es der Leitung gestattet unangekündigte Taschenkontrollen durchzuführen.
Tankstellen, oder der Marktplatz dürfen genutzt werden, um Vorräte wieder aufzufüllen.
Für den Rettungsdienst gelten die Verkehrsregeln des Staates Altis. Darunter fallen unter anderem das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzungen, sowie das rücksichtsvolle (!) Fahren/ Fliegen.
Sobald Sonder- und Wegerechte freigegeben wurden, fallen diese Vorschriften weg (ausgenommen §5 Abs. 5 “[...] rücksichtsvoll(e) [...]”).
Sonder- und Wegerechte sind freigegeben, sobald das Leben einer Person gefährdet ist. Sonstige Freigabe dieser Rechte erfolgt durch die Leitstelle
Grundlegend dürfen alle Fahrzeuge benutzt werden, die der jeweilige Rang erlaubt.
Folgende Fahrzeuge dürfen nur gefahren werden wenn bestimmte Prüfungen abgelegt wurden.
Boote dürfen nur mit bestandener Seerettungsausbildung gefahren werden.
Hubschrauber dürfen nur mit bestandener Flugprüfung geflogen werden.
Eine vorausschauende Flugweise ist gefordert.
Damit ist gemeint, dass keine Tiefflugexperimente unternommen werden und andere Fluggeräte nicht belästigt werden.
Es ist zusätzlich verboten sich aktiv über Gebieten aufzuhalten, wo augenscheinlich ein Kampfgefecht ausgetragen wird oder andere illegale Aktivitäten stattfinden.
Die Mindestflughöhe beträgt über Städten 200m.
Es ist zu beachten, dass möglichst nicht auf Straßen gelandet wird.
Es ist nicht gestattet auf Hausdächern zu landen, es sei denn die Situation erfordert dies.
Sonstige Landeerlaubnis wird von der Leitung erteilt
Helikopter dürfen Fahrzeuge einhacken und diese auf sicherem Gelände abstellen, sollte die Situation dies erfordern. (z.B. wenn das Umdrehen des Fahrzeuges zu Riskant, oder aufgrund der Umgebung nicht Möglich ist.)
§6 Rangordnung
Um in komplexen Situationen den Überblick zu behalten gibt es im Rettungsdienst Altis eine Rangordnung. Diese ist von allen Mitgliedern zu respektieren. Eine Machtposition zu missbrauchen ist verboten.
- Die Hierarchie ist klar geregelt, darunter fallen die folgenden Ränge:
- Medizinischer Praktikant
- Ersthelfer
- Rettungsassistenz
- Sanitäter
- Rettungssanitäter
- Notfallsanitäter
- Assistenzarzt
- Notarzt
- Leitender Notarzt
- Oberarzt
- Leitender Oberarzt
- Chefarzt
- Leitender Chefarzt
Anweisungen von Ranghöheren Mitgliedern des Rettungsdienstes sind Folge zu leisten, soweit diese nicht den Gesetzen des Staates Altis und der Dienstvorschrift widersprechen.
Sollte ein solcher Fall eintreten ist es gestattet den Befehl zu verweigern und sich an die Leitung zu wenden.
Bei den Einsätzen sollte darauf geachtet werden, dass das kollegiale Miteinander im Vordergrund steht - Wir sind keine militärische Einheit!
Gibt es eine Leitstelle, ist diese die höchste Instanz und kann Befehle erteilen.
§7 Karriere im Rettungsdienst
Im Rettungsdienst besteht die Möglichkeit sich fortzubilden und neue Themengebiete kennen zu lernen. Hierfür stellt die Leitung ein kompetentes Team aus gut geschulten Ausbildern zur Verfügung.
- Um sich für eine Ausbildung zu bewerben muss man einen Ausbilder, oder die Leitung darauf ansprechen. Die Bewerbung wird dann an den Verantwortlichen weitergeleitet.
- Um an einer Ausbildung teilnehmen zu dürfen wird eine Dienstzeit von 1 Woche vorausgesetzt.
Wann eine Ausbildung ausgeführt wird liegt im Ermessen des Ausbilders
Eine fehlgeschlagene Ausbildung kann nach einem, vom Ausbilder gegebenen Zeitraum, wiederholt werden.
Es besteht die Möglichkeit ein kurzes Praktikum (etwa 7 Tage) beim Rettungsdienst zu machen
Praktikanten müssen immer in Begleitung eines Ranghöheren unterwegs sein
Zuwiderhandlung führt zu einer sofortigen Beendigung des Praktikums
Ab einer Gesamtgröße von etwa 10 Mitgliedern werden jeden Monat 2 Tribune gewählt - die Anzahl der Tribune skaliert mit der Anzahl der Mitglieder
Die Wahl hierzu erfolgt anonym
Ausbildern ist es nicht möglich gewählt zu werden, um eine Bevorteilung auszuschließen
Die Tribune bilden den Leitungsrat
Tribune dienen als Ansprechpartner für die Mitglieder des Rettungsdienstes, sollte es Probleme oder Anregungen geben
Tribune sind angehalten dies -falls gewünscht auch anonym - der Leitung mitzuteilen
Der Rat hat folgende Aufgaben und Rechte
Ratsmitglieder sind von der Leitstellenpflicht ausgeschlossen
Der Rat ist an wichtigen Teambesprechungen beteiligt
Dies beinhaltet eventuelle Regeländerungen, Beförderungen, Bestrafungen, oder Aufgabenverteilungen
Sollte der Rat einstimmig in seiner Meinung gegenüber einer Fragestellung sein, so ist die Leitung verpflichtet sich mit dem Problem auseinanderzusetzen
Dies beinhaltet eine neue Aufarbeitung, Argumentation und eine Stellungnahme gegenüber dem Rat
Sollte sich die Leitung weigern sich mit dem Problem zu beschäftigen, so kann dies mithilfe der Polizei durchgesetzt werden
Die Leitung hält sich das Recht vor die Termine zu ändern
Dies muss allen Beteiligten rechtzeitig mitgeteilt werden
§8 Rechte und Pflichten
Die Leitung besitzt eine Reihe von zusätzlichen Rechten und Pflichten, um einen runden Ablauf zu gewährleisten.
- Die Leitung hält sich das Recht vor das Dienstgesetz zu ändern, oder Regeln außer Kraft zu setzen
- Die Leitung hält sich das Recht vor Vergehen gegen das Dienstgesetz nach eigenem Ermessen zu bestrafen
- Schwere Vergehen und Strafen erfordern die Zustimmung des Leitungsrates
Die Leitung hat das Recht eine Diskussion zu beenden
Die Leitung ist verpflichtet, ihre Entscheidungen vor dem Leitungsrat zu rechtfertigen
Die derzeitige Version der Regeln ist auf die jetzige Situation abgestimmt und von der Leitung genehmigt.